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Hausordnung

1. Anerkennung der Hausordnung

Mit dem Betreten des move erkennt das Mitglied die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.

2. Trainingsbekleidung

Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Trainingsbekleidung gestattet. Zur Trainingsbekleidung gehören sowohl
saubere Sportschuhe, die nicht bereits im Freien genutzt wurden, sowie aus hygienischen Gründen ein Handtuch als
Trainingsunterlage. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist in den Trainingsräumen nicht erlaubt.

3. Verhalten im Trainingsraum

Mitglieder haben den Anweisungen der move-Mitarbeiter Folge zu leisten. Die Trainer/innen sind berechtigt, zu spät kommende Kursteilnehmerinnen von Ihrem Unterricht auszuschließen. Die beweglichen Hilfsmittel, wie z.B. Hanteln, Scheiben oder Matten müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
Mit dem Training sollte nicht später als ein halbe Stunde vor Schließen des Studios begonnen werden.

4. Dusche

Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden. Da es sich im Studio um eine Gemeinschaftsdusche handelt, sind Aktivitäten wie Rasieren, Nägel schneiden oder Haare färben selbstverständlich verboten.

5. Sauna

Nur wer unbekleidet ist und geduscht hat, darf die Sauna nutzen. Ein großes Badetuch ist als Unterlage erforderlich. Körperbürstungen oder das Auftragen von Honig o.ä. in der Sauna ist ebenfalls untersagt.

6. Telefon

Dauerhaft klingelnde Handys und lautes Telefonieren sind für den Trainingsbetrieb störend. Daher ist die Nutzung
von Handys auf den Trainingsflächen und im Ruheraum untersagt.

7. Speisen und Getränke

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Verzehren von mitgebrachten Speisen nicht gestattet ist (Ausnahme ist Baby- nahrung für Kinder unserer Mitglieder). Aus Sicherheitsgründen dürfen Getränke nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden; keine Glasflaschen.

8. Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften für ihre Kinder. Es ist darauf zu achten, dass sich Kinder nicht in den Trainingsräumen aufhalten.

9. Wertsachen

Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließ-
fächern aufzubewahren. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder
Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.

10. Rauchen verboten

Im gesamten move besteht uneingeschränktes Rauchverbot.

11. Ein- und Auschecken

Es ist unbedingt notwendig, sich sowohl bei Zutritt als auch bei Verlassen des move durch das Servicepersonal
ein- bzw. auschecken zu lassen. Der Mitgliedsausweis ist dabei vorzulegen.